Mut zu Reformen – Mut zu Regionen!
Gemeinsamer Aufruf für regionale Gestaltungsfreiheit in der Gesundheitsversorgung
Gemeinsamer Aufruf für regionale Gestaltungsfreiheit in der Gesundheitsversorgung Regionale Modell- und Innovationsprojekte mit Praxis- und Gesundheitsnetzen, Krankenkassen, Unternehmen sowie kommunale Initiativen haben in den letzten Jahren, nachweislich demonstriert, was möglich ist, wenn wir die Chancen der Vernetzung nutzen und neue Wege der Zusammenarbeit einüben: Bessere Versorgung und ein Mehr an Gesundheit für alle. Vor Ort finden Partner zusammen, werden innovative Konzepte umgesetzt und an spezifischen Bedarfen ausgerichtet. Das ist zukunftsweisend für die Sicherung, Weiterentwicklung und Modernisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Viele Beteiligte haben die Ankündigungen der Ampelkoalition, bevölkerungsbezogene Versorgungsverträge zu ermöglichen, mit der Hoffnung verbunden, dass eine Verstetigung ihres Engagements gewünscht ist und sich bereits dorthin orientiert. Wir stellen nun mit großer Sorge fest, dass eine lange dazu angekündigte gesetzliche Regelung im GVSG ohne erkennbaren Grund gestrichen wurde. Wir fordern die Beteiligten im Gesetzgebungsverfahren eindringlich dazu auf, das Instrument der Regionalverträge in praxisnaher Form wiederaufzunehmen.
Dies kostet nicht mehr Geld und muss keiner Schablone folgen; entscheidend ist ein Handlungsrahmen, der die Versorgungspartner, Krankenkassen und Kommunen zusammenbringt und ihnen Gestaltungsräume bietet, um Lösungen für eine umfassend gedachte und vernetzte Gesundheitsversorgung vor Ort zu entwickeln Dies steht nicht im Widerspruch, sondern ist Voraussetzung, um bundesweite Reformvorhaben orts- und regionalspezifisch und über Sektorengrenzen hinweg zum Erfolg zu führen. Lösungskompetenz vor Ort stärkt nicht zuletzt das Vertrauen der Menschen in Gesundheitsversorgung und erleichtert den Transfer von Innovationen hin zu Patient:innen.
Abweichend von den bisherigen Entwürfen plädieren wir für eine schlanke Formulierung, die lediglich vorsieht, dass regionale Versorgungsverträge unter Beteiligung der genannten Beteiligten geschlossen werden können. Nicht am Vertrag beteiligte Krankenkassen sollen diesen unter bestimmten Bedingungen gegen sich gelten lassen. Versicherte können ohne Einschreibung teilnehmen. Gleichzeitig sollte das Gesetz eine Öffnung gegenüber kollektivvertraglichen und weiteren bundesweiten Vorgaben vorsehen, so dass neue Versorgungsformen, Organisations- und Vergütungsmodelle möglich werden, so wie sie zwischen den Partnern als sinnvoll erachtet werden. Chancen bietet ebenfalls eine Verbindung mit weiteren Instrumenten: Der geplante Krankenhaustransformationsfonds sollte regionale ambulant-stationäre Zusammenarbeit als ein Förderkriterium vorsehen. Der Innovationsfonds sollte eine eigene Förderlinie für regionale Versorgungsprogramme enthalten.
Mehr Gesundheit und bessere Versorgung sind mit stärkerer und zielgerichteter Zusammenarbeit der Partner vor Ort, unter Nutzung digitaler Möglichkeiten und einer Einbeziehung der Bürger:innen und ihrer Bedarfe möglich. Dafür stehen die Beteiligten im Gesundheitswesen bereit. Wir rufen die Politik auf, hierfür jetzt Rückenwind zu geben!
AdA Bundesverband der Arzt-, Praxis- und Gesundheitsnetze e. V. |
BMC Bundesverband Managed Care e.V. |
DGIV Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. |
NDGR Netzwerk Deutsche Gesundheits Regionen e.V. |
Dr. Thomas Koch
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Prof. Dr. Lutz Hager
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Dr. Albrecht Kloepfer
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Prof. Dr. Josef Hilbert &
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