Neuerungen KVSH-Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen
Die ungewisse Zukunft der Praxisnetze hat sich mit der zum 01.01.2024 in Kraft getretenen Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen nach § 87b Absatz 4 SGB V der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein auf etwas sicherere Beine gestellt. Zu Ihrer Information senden wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst die wichtigsten Neuerungen.
Im Vergleich mit der RiLi aus dem Jahr 2018 gibt es ab 2024 detailliertere Anforderungen zu den Bereichen:
- Kooperationsvereinbarung mit nichtärztlichen Leistungserbringern
- Nachweis von Managementstrukturen
- Sichere elektronische Kommunikationsplattform
- Netzstandards für ein patientenorientiertes Praxismanagement
- Spezifische regionale Versorgungsmaßnahmen
Komplett neu sind unter § 5 geforderte „weitere Strukturmaßnahmen auf Netzebene“
1. Zur weiteren Etablierung kooperativer Versorgung können regionale Kooperationen auf lokaler Ebene z. B. mit Kommunen, Kreisen oder Institutionen aus den Bereichen der Gesundheitsförderung eingegangen werden
2. Zur langfristigen Sicherung kooperativer Berufsausübung wird die frühzeitige Vermittlung im Rahmen von Aus- und Weiterbildung in Praxisnetzen angestrebt. Geeignete Maßnahmen, die auf Praxisnetzebene entwickelt werden können, sind insbesondere:
- Netzinterne Information zur Erlangung von Weiterbildungsbefugnissen und zur lehrärztlichen Tätigkeit
- Kooperation mit regionalen Weiterbildungsverbünden
- Kooperation mit dem Institut für Ärztliche Qualität in SH bzgl. Verbundweiterbildung inkl. des Kompetenzzentrums Allgemeinmedizin
- Information zum Train-the-Trainer - Angebot der Ärztekammer
- Moderatorengewinnung zur Durchführung KV-unterstützter Qualitätszirkel
3. Die KVSH unterstützt Aktivitäten der Praxisnetze durch Vermittlung geeigneter Ansprechpersonen
4. Die Aktivitäten und Maßnahmen gemäß der Absätze 2 und 3 werden in die jährlichen Versorgungsberichte gemäß § 6 aufgenommen
Neu ist ebenfalls die Förderung von allen der KVSH gemeldeten Mitgliedern eines anerkannten Praxisnetzes. Alle in einer Praxis tätigen Ärzte und Psychotherapeuten mit einem PZV erhalten einen Aufschlag in Höhe von max. 1.000 Punkten - dies gilt auch für angestellte Ärzte und Psychotherapeuten, sofern diese ein eigenes PZV haben.
Wichtig: Damit das PRAXISNETZ Kiel e. V. Sie als Mitglied des anerkannten Netzes der KVSH meldet, müssen alle in Ihrer Praxis tätigen Ärzte Mitglied im Praxisnetz sein – auch Ihre angestellten Ärzte.
Die vollständige Richtlinie erhalten Sie unter nachfolgendem Link: https://www.kvsh.de/index.php?id=130
Die aufgeführten Änderungen bringen neue Chancen mit sich, wie wir die Versorgung der Zukunft mitgestalten können und stimmen uns positiv – wohl wissend, dass es auf Netzebene an einigen Stellen noch Verbesserungspotenzial gibt. Wir setzen auf Ihre Mitarbeit und sind für Vorschläge offen.
Wir sind für Sie da!